Aufnahmebedingungen

Voraussetzung für eine Aufnahme in unserer Pension ist. Alle Katzen müssen gegen Katzenschnupfen (RC) und Katzenseuche (P) für die Gemeinschaftshaltung geimpft sein. Da viele Katzen, besonders Hauskatzen, nicht gegen Leukose geimpft sind, informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrem Tierarzt. Besprechen Sie, ob er einer Leukoseimpfung zustimmt. Leider teilen sich bei dieser Impfung die Meinungen und deswegen möchten wir diese Entscheidung, Ihrem Tierarzt überlassen. Für die Sicherheit Ihrer Katze empfehlen wir jedoch, die Leukoseimpfung machen zu lassen. Katzen die älter als 10 Jahre sind, brauchen laut Aussage der Tierärzte, nicht mehr gegen Leukose geimpft zu werden. Frei laufende Katzen müssen für die Gemeinschaftshaltung gegen Tollwut geimpft sein. Für die Aufnahme in eine Einzelhaltung ist die Tollwutimpfung nicht erforderlich. Sollten Sie ihre Katze nicht gegen Tollwut und Leukose impfen wollen, übernimmt die Pension für eine eventuelle Ansteckung keine Haftung. 

Um Krankheiten zu vermeiden können wir nur Tiere aufnehmen, bei denen gültige wiederholende Impfungen gewährleistet sind. Sollte Ihre Katze keinen aktuellen Impfschutz haben, ist der Impfschutz mindestens drei Wochen vor Pensionsbeginn aufzufrischen. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Tiere am Abgabetag abzuweisen, welche die von uns geforderten Impfungen nicht vorweisen können, ebenso bei fehlendem Impfpass. Der Impfpass mit der gültigen Eintragung ist als Nachweis bei Pensionsbeginn vorzulegen. 
Er wird nach Pensionsende, zusammen mit der Katze wieder ausgehändigt. 

Zu beachten ist, dass die Impfungen nicht das gesamte Virensprektrum abdecken. Es kann trotz Impfung zu einer Infektion von einer anderen Katze oder an einer gesund erscheinenden Katze kommen, die eine Infektion ohne sichtbaren Verlauf durchgemacht hat, aber Viren ausscheidet. Für eine eventuelle Ansteckung übernimmt die Pension keine Haftung. Bei einer Infektion ist der Verlauf aber deutlich schwächer, als bei einer ungeimpften Katze und lässt sich bei rechtzeitiger Erkennung relativ leicht behandeln. 
Bezüglich Erkrankungen sehen Sie weiter unter Wichtiges! 

Alle Katzen sollten ein paar Tage vor Pensionsbeginn mit einem Flohschutzmittel  behandelt werden, dass mindestens bis zum Ende ihres Aufenthaltes bei uns anhält. 
Bitte keine Flohhalsbänder. 
Es ist auch möglich ein Flohpräparat bei uns für 10,- Euro käuflich zu erwerben und die Katze bei Pensionsbeginn von uns behandeln zu lassen. 

Frei laufende Katzen müssen vor Pensionsbeginn entwurmt werden. Optimal erfolgt die Behandlung gegen Würmer am Vortag, maximal 3 Tage vorher. Nicht nur, um Ihr Tier zu schützen, sondern auch um einen möglichen Wurmbefall an andere Katzen bei uns zu verhindern. Da es sehr selten ist, dass eine Hauskatze einen Wurmbefall hat, raten wir Ihnen Ihre Hauskatze nach Pensionsende prophylaktisch zu entwurmen und nicht vor Pensionsbeginn. 

Die Katzen sollten bei Übergabe keine Halsbänder tragen, sollte dies doch der Fall sein trägt der Halter die Verantwortung. 

Alle Katzen sind gesund und frei von ansteckenden Krankheiten bei Pensionsbeginn bei uns abzugeben. Sollte das Tier schon vorher krank sein, ohne sichtbaren Verlauf, kann keine Verantwortung für eventuelle Folgen übernommen werden. Dies gilt auch wenn der Tierhalter uns eventuelle Erkrankungen vorsätzlich verschweigt.

Es können nur kastrierte Katzen aufgenommen werden. 

Ihre Katze sollte für die Aufnahme bei uns ein Alter von mindestens 6 Monaten haben. 

Wir sind ermächtigt im Namen und auf Kosten des Tierhalters einen Tierarzt zu bestellen, wenn wir das hinzuziehen als erforderlich erachten. Die hierfür nachgewiesenen Kosten werden dem Tierhalter zusätzlich in Rechnung gestellt. 

Der Tierhalter ist verpflichtet, die Pension über Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit bzw. Stressanfälligkeit seines Tieres vor Beginn des Pensionsaufenthaltes zu informieren.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir extrem aggressive oder verhaltensauffällige Katzen aus Rücksicht auf unsere anderen Pensionsgäste nur in Einzelhaltung aufnehmen können.

Ebenso haben Sie Verständnis, dass wir markierende Katzen aus Rücksicht der anderen Katzen und Gegenstände nicht aufnehmen können. 
Sollte dies bei Abgabe verschwiegen werden, so werden wir uns vorbehalten dem Tierhalter nachfolgende Schäden in Rechnung zu stellen.

Die Transportbox kann während des Aufenthaltes in der Pension verbleiben, da ihre Katze vielleicht nicht gleich aussteigen möchte.
Bitte kennzeichnen Sie Ihre Transportbox und mitgebrachte Gegenstände vor Pensionsbeginn mit Ihrem Namen und dem Namen ihrer Katze. 
Wir übernehmen keine Haftung für Transportboxen und mitgebrachte Sachen.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.